Briefwahl einfach erklärt

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn Sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen Sie bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnortes einen Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht.
Dem Wahlschein sind Briefwahlunterlagen beigefügt.

Schritt-für-Schritt: So funktioniert die Briefwahl

Persönlich oder schriftlich den Wahlschein beantragen
(auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können.)

  1. Eine oder beide Stimmen (Erst- und/oder Zweitstimme) persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen und den Stimmzettel anschließend in den Umschlag (Stimmzettelumschlag) legen und zukleben.
  2. Die auf dem Wahlschein unten befindliche „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Datum und Unterschrift versehen.
  3. Den Wahlschein zusammen mit dem Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.
  4. Den roten Wahlbriefumschlag zukleben und ihn innerhalb Deutschlands unfrankiert (außerhalb Deutschlands ausreichend frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.

Die von uns bereitgestellten Informationen sind unverbindlich. Für genaue Anweisungen beachten Sie die Hinweise Ihres Wahlamtes.

Hinweis: Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt. Bei vielen Gemeinden kann man die Unterlagen online anfordern, wobei eine telefonische Antragstellung nicht möglich ist.