Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn Sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen Sie bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnortes einen Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht.
Dem Wahlschein sind Briefwahlunterlagen beigefügt.
Persönlich oder schriftlich den Wahlschein beantragen
(auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können.)
Die von uns bereitgestellten Informationen sind unverbindlich. Für genaue Anweisungen beachten Sie die Hinweise Ihres Wahlamtes.
Hinweis: Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt. Bei vielen Gemeinden kann man die Unterlagen online anfordern, wobei eine telefonische Antragstellung nicht möglich ist.